Kurzantwort: Wenn ausschließlich Abflüsse im Erdgeschoss verstopft sind, steckt das Problem meist tiefer - nämlich in der Hauptleitung oder im Kanalanschluss. Ein Rückstau aus dem öffentlichen Kanal ist ebenfalls möglich. Schließen Sie sofort alle Wasserentnahmestellen und rufen Sie einen Fachbetrieb.
Warum ist gerade das Erdgeschoss betroffen?
Das Abwasser fließt in einem Mehrparteienhaus oder Gebäude durch einzelne Hausanschlussleitungen in eine gemeinsame Grundleitung, die zum öffentlichen Kanal führt. Diese Grundleitung liegt im oder unter dem Keller. Ist sie verstopft oder vom Kanal her zurückgestaut, kann das Wasser nur noch an der tiefstgelegenen Stelle austreten - und das ist das Erdgeschoss oder noch tiefer der Keller.
Typisches Muster: Toilette und Dusche im Erdgeschoss laufen nicht mehr ab, während alles im ersten und zweiten Obergeschoss noch funktioniert.
Häufige Ursachen
- Verstopfte Grundleitung: Fettablagerungen, Feuchttücher oder Fremdkörper setzen die Hauptleitung zu.
- Rückstau aus dem Kanal: Bei Starkregen oder Überlastung des öffentlichen Kanalsystems drückt Wasser zurück ins Haus - besonders häufig in Nürnberger Stadtteilen mit älterem Kanalnetz.
- Defektes oder fehlendes Rückstauventil: Ohne Rückstauschutz ist das Erdgeschoss schutzlos.
- Eingedrücktes oder gebrochenes Rohr: Besonders in gründerzeitlichen Gebäuden können alte Steinzeug- oder Teerpappe-Rohre brechen.
Sofortmaßnahmen
- Wasserversorgung reduzieren: Nutzen Sie keine Duschen, Toiletten oder Spülmaschinen mehr, bis das Problem behoben ist - sonst verschlimmern Sie den Rückstau.
- Revisionsschacht prüfen: Falls vorhanden, schauen Sie in den Schacht im Keller oder vor dem Haus. Steht dort Wasser hoch, ist die Grundleitung betroffen.
- Fachbetrieb rufen: Ein Rohrreinigungsunternehmen in Nürnberg kann mit Kamerainspektion und Hochdruckspülung die genaue Ursache lokalisieren und beheben.
Mehrparteienhaus: Wer ist zuständig?
In einem Mietshaus liegt die Verantwortung für Grundleitungen beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Informieren Sie sofort die Hausverwaltung oder den Vermieter - schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben. Im Notfall dürfen Mieter selbst einen Betrieb beauftragen und die Kosten erstattet verlangen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
Rückstauventil nachrüsten
Wer im Erdgeschoss wohnt, sollte prüfen, ob ein funktionsfähiges Rückstauventil eingebaut ist. Das ist eine mechanische oder elektrische Klappe, die bei Rückstau automatisch schließt und verhindert, dass Abwasser zurückfließt. In Nürnberg übernimmt die Gebäudeversicherung Rückstauscäden manchmal nur, wenn ein solches Ventil vorhanden ist - prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag.