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Rohrreinigung Mietwohnung Nürnberg: Rechte & Pflichten

Aktualisiert am 06.09.2026 · Rohrreinigung Nürnberg

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Kurzantwort: Als Mieter müssen Sie Rohrverstopfungen, die Sie selbst verursacht haben, auf eigene Kosten beheben. Bei Mängeln an der Hausinstallation oder Verstopfungen in der Grundleitung ist der Vermieter zuständig. Die genaue Grenze hängt vom Einzelfall und dem Mietvertrag ab.

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Grundregel: Verursacherprinzip

Im deutschen Mietrecht gilt das Verursacherprinzip: Wer für die Verstopfung verantwortlich ist, zahlt für die Beseitigung. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft Anlass für Streit - denn selten lässt sich eindeutig feststellen, wer was wann in den Abfluss gespült hat.

Wann ist der Mieter zuständig?

Als Mieter tragen Sie die Kosten, wenn nachweislich Fehlbenutzung vorliegt:

  • Feuchttücher, Damenhygieneartikel oder Küchenfett wurden in den Abfluss gegeben
  • Fremdkörper wurden in WC oder Abfluss eingeworfen (Spielzeug, Wattepads, Zigarettenreste)
  • Haare haben sich mangels Sieb so angesammelt, dass der Abfluss blockiert ist

In diesen Fällen können Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung an den Mieter weitergeben - entweder direkt oder über einen Abzug von der Kaution.

Wann ist der Vermieter zuständig?

Der Vermieter ist verantwortlich für alle Mängel, die nicht durch den Mieter verursacht wurden:

  • Verstopfungen in der gemeinsamen Grundleitung, die von mehreren Wohnungen genutzt wird
  • Schäden an Rohren, die auf Materialverschleiß, Korrosion oder bauliche Mängel zurückgehen
  • Wurzeleinwuchs oder Rückstau aus dem öffentlichen Kanal
  • Falsch verlegte Rohre mit zu geringem Gefälle (Planungsfehler)

In diesen Fällen muss der Vermieter die Beseitigung organisieren und bezahlen. Er darf die Kosten auch nicht einfach auf die Betriebskostenabrechnung umlegen, wenn eine konkrete Mängelursache vorliegt.

Betriebskosten und Rohrreinigung

Manche Vermieter rechnen regelmäßige vorbeugende Rohrreinigungen als Betriebskosten ab. Das ist nach BGH-Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, wenn es im Mietvertrag klar geregelt ist und die Reinigung tatsächlich regelmäßig stattfindet. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob eine entsprechende Klausel in Ihrem Nürnberger Mietvertrag steht.

Praktisches Vorgehen bei Verstopfungen

  1. Schaden dokumentieren: Fotos und kurze Beschreibung, wann das Problem aufgetreten ist.
  2. Vermieter sofort informieren: Schriftlich per E-Mail oder Brief mit Eingangsbestätigung.
  3. Frist setzen: Bei normaler Verstopfung drei bis fünf Werktage, bei Notfall (Überschwemmungsgefahr) sofort.
  4. Notfallbetrieb beauftragen: Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und ein Notfall vorliegt, dürfen Sie selbst einen Betrieb beauftragen und die Kosten geltend machen.

Hausordnung beachten

Viele Nürnberger Mietshäuser haben eine Hausordnung, die das Verhalten bezüglich Abflüsse regelt. Dort kann beispielsweise stehen, dass Fett nicht ins Rohr gegeben werden darf. Ein Verstoß kann die Kostenlast auf den Mieter verlagern - auch wenn die Verbindung zur konkreten Verstopfung schwer zu beweisen ist.

Hartnaeckige Verstopfung in Nürnberg?

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