Viele Nürnberger fragen sich nach einer Rohrverstopfung, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Antwort hängt stark davon ab, welche Versicherungen Sie haben und wie die Verstopfung entstanden ist. In vielen Fällen zahlt keine Police direkt für die reine Rohrreinigung - wohl aber für Folgeschäden.
Welche Versicherungen können relevant sein?
- Hausratversicherung: Deckt in der Regel Schäden an Ihrem Hausrat durch Leitungswasser ab - also wenn durch eine Verstopfung Wasser ausläuft und Möbel oder Geräte beschädigt werden. Die Reinigung selbst ist oft nicht eingeschlossen.
- Wohngebäudeversicherung: Für Eigentümer relevant - übernimmt Schäden am Gebäude durch austretendes Leitungswasser, nicht aber die Rohrreinigung als solche.
- Haftpflichtversicherung: Wenn Sie als Mieter durch Ihre Schuld einen Schaden bei Nachbarn oder dem Vermieter verursachen, greift die private Haftpflichtversicherung.
- Rohrverstopfungs-Zusatzbaustein: Manche Versicherungen bieten spezielle Zusatzbausteine an, die auch die Kosten der eigentlichen Rohrreinigung abdecken - das ist jedoch selten Standard.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die reine Rohrreinigung ohne Folgeschäden wird von den meisten Standardversicherungen nicht übernommen. Außerdem kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn nachweislich Fahrlässigkeit vorliegt - etwa wenn Feuchttücher, Speiseöl oder andere offensichtlich ungeeignete Stoffe regelmäßig in den Abfluss gelangt sind.
So gehen Sie im Schadensfall vor
- Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und ggf. einem Bericht des Rohrreinigungsbetriebs.
- Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich - manche Policen schreiben kurze Meldefristen vor.
- Lassen Sie keine Reparaturen beginnen, bevor die Versicherung den Schaden besichtigt hat - außer wenn unmittelbare Gefahr besteht.
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Kostenvoranschläge auf.
Häufige Fragen
Übernimmt die Versicherung den Notdienst-Einsatz bei Rohrverstopfung in Nürnberg?
Nur wenn im Zuge der Verstopfung ein versicherter Folgeschaden eingetreten ist (z.B. ausgelaufenes Wasser hat den Boden beschädigt), kann der Einsatz ganz oder teilweise über die Versicherung abgerechnet werden. Die reine Entstörung trägt der Versicherte selbst.
Kann ich als Mieter die Rohrreinigung vom Vermieter verlangen?
Wenn die Verstopfung nicht durch Ihr Verschulden entstanden ist (z.B. veraltete Rohre, Baumängel), ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine zeitnahe Behebung.
Lohnt sich ein Zusatzbaustein 'Rohrverstopfung' in der Versicherung?
Das hängt von Ihrem Gebäude und Risiko ab. In Altbauten mit alten Leitungen kann ein solcher Baustein sinnvoll sein. Vergleichen Sie die Prämien mit den durchschnittlichen Kosten einer Rohrreinigung (ca. 100-300 Euro), bevor Sie sich entscheiden.